Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vesputi GmbH zum Erwerb des Deutschlandtickets in der DeutschlandCard App
A. Allgemein
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Erwerb des Deutschlandtickets in der DeutschlandCard App, das durch die Vesputi GmbH (im Folgenden “Anbieter”) vermittelt wird.
- Der Anbieter ist der Betreiber eines Systems zum Vertrieb von Fahrscheinen für öffentliche Verkehrsmittel in verschiedenen Regionen (im Folgenden “System”).
- Der Anbieter ist im Auftrag verschiedener Verkehrsunternehmen, welche über das System eigene Fahrscheine vertreiben (im Folgenden “Verkehrsunternehmen”) tätig. Der Anbieter ist selbst kein Verkehrsunternehmen und ist nicht Beteiligter eines ggf. zustande kommenden Beförderungsvertrags zwischen Kunde und Verkehrsunternehmen.
- Den Kundenvertragspartner Ihres DeutschlandTickets entnehmen Sie dem Ticket.
- Zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen (im Folgenden “Beförderungsbedingungen”).
B. Erwerb von Fahrscheinen
- Kunden können über das System Fahrscheine (hier das Deutschlandticket) erwerben, welche für Fahrberechtigungen der an das System angeschlossene Verkehrsunternehmen eingelöst werden können.
- Die Fahrscheine sind im Falle einer Tarifanpassung der Verkehrsunternehmen oder anderen Änderungen der Beförderungsbedingungen befristet entsprechend den Beförderungsbedingungen einlösbar.
- Fahrscheine können nicht zurückgegeben, widerrufen oder storniert werden.
C. Aktivierung der Fahrscheine
- Fahrscheine müssen vor Fahrtantritt in der DeutschlandCard App aktiviert werden (im Folgenden “Aktivierung”). Dabei schließt der Kunde einen Beförderungsvertrag mit einem an das System angeschlossenen Verkehrsunternehmen ab und erwirbt eine Fahrberechtigung entsprechend des gewählten Fahrscheins.
- Zur Aktivierung benötigt der Kunde ein internetfähiges mobiles Endgerät mit dem Betriebssystem Android (ab Version 5.0) oder iOS (ab Version 15.1).
- Bei der Aktivierung werden ggf. zur Fahrscheinkontrolle benötigte Informationen (z. B. Name, Geburtsdatum) entsprechend der Beförderungsbedingungen abgefragt.
D. Nutzung
- Der Fahrschein berechtigt nicht unmittelbar zur Fahrt, sondern muss vor Fahrtantritt aktiviert werden. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Aktivierung des Fahrscheins.
- Der Kunde ist selbst für die lesbare Darstellung der Fahrberechtigung auf seinem Endgerät verantwortlich. Unter anderem muss das mobile Endgerät bei der Fahrt ausreichend geladen sein.
- Es gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Verkehrsunternehmens, bei dem der Kunde seine Fahrberechtigung erworben hat. Diese können Sie hier einsehen: https://www.vesputi.com/tarifbestimmungen/
- Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für eine ununterbrochene Verfügbarkeit des Systems. Insbesondere können Störungen, Unterbrechungen oder Ausfälle durch technische Probleme, Wartungsarbeiten oder höhere Gewalt auftreten, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Der Anbieter haftet nicht für Schäden oder Verluste, die dem Kunden durch eine solche Nichtverfügbarkeit entstehen. Der Anbieter wird jedoch alles unternehmen, um eventuelle Störungen schnellstmöglich zu beheben und den Zugang zum System wiederherzustellen.
E. Wiederherstellung im Fall des Ticketverlusts
Im Falle des Ticketverlusts (z.B. durch Verlust oder Wechsel des Smartphones) kann ein Ticket wiederhergestellt werden. Nutzen Sie hierzu die Wiederherstellen-Funktion im System.
F. Rückgabe und Erstattung
- Die Stornierung und Rückgabe von Fahrscheinen sind ausgeschlossen.
- Eine Erstattung von Beförderungsentgelt bei nicht oder nur teilweiser Nutzung von Fahrberechtigungen ist ebenfalls ausgeschlossen.
G. Zahlung und Rechnung
- Zur Abwicklung des Kaufs müssen Zahlungen abgewickelt werden. Mit Bestätigung des Kaufs erteilt der Kunde dem Anbieter und von ihm beauftragten Unternehmen die Erlaubnis, Zahlungen im Namen des Kunden einzuleiten. Die Durchführung des Bezahlvorganges erfolgt über FastLink.
- Als Zahlungsmethoden stehen Apple Pay, Google Pay, Mastercard, Visa zur Verfügung.
- Der Anbieter kann eine angemessene Servicegebühr beim Verkauf von Fahrscheinen verlangen. Eine etwaige Servicegebühr wird im Buchungsprozess vor der Bestellung angezeigt.
- Der Fahrschein wird dem Kunden erst nach erfolgreicher Zahlung bereitgestellt. Bei nachträglichen Änderungen an der Zahlung (z. B. Rücklastschrift, Chargeback) behält der Anbieter sich eine Deaktivierung des Fahrscheins und die Berechnung der dadurch entstandenen Kosten sowie angemessener Mahngebühren vor.
- Bei Einmalkäufen (z. B. “VRS EinzelTicket 1 Pers Erwachsene Preisstufe 1b”) findet eine einmalige Zahlung statt.
- Bei Buchungen im Abo (z. B. “Deutschlandticket im Abo”) finden monatlich wiederkehrende Zahlungen statt. Die Abbuchung für den Folgemonat erfolgt spätestens 7 Tage vor Beginn des Monats. Kann eine Abbuchung nicht durchgeführt werden, wird das Abo automatisch storniert (d.h. außerordentlich gekündigt) und entsprechend nicht verlängert.
- Der Zahlungsbetrag setzt sich aus den vom Kunden gewählten Produkten zusammen.
- Der Fahrschein berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug. Eine ordentliche Rechnung kann per E-Mail unter [email protected] angefordert werden.
H. Kündigung
Das DeutschlandTicket wird für einen Kalendermonat ausgegeben und verlängert sich automatisch, wenn es nicht bis
zum 10. eines Monats zum Monatsende gekündigt wird. Die Wirkung der Kündigung tritt zum Ende des letzten Abnahmemonats ein.
zum 10. eines Monats zum Monatsende gekündigt wird. Die Wirkung der Kündigung tritt zum Ende des letzten Abnahmemonats ein.
I. Sonstiges
- Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Der Kunde wird über Änderungen der AGB per E-Mail oder in anderer angemessener Weise informiert. Die geänderten AGB treten 30 Tage nach der Mitteilung in Kraft, sofern der Kunde ihnen nicht innerhalb dieser Frist widerspricht.
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für Änderungen dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
- Gerichtsstand ist Leipzig.